Zuschuss - Studium

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Polling i.I. hat beschlossen, dass jede/r Pollinger Studierende ab Oktober 2008 einen Zuschuss von € 50,-- je Semester erhält, wenn der Hauptwohnsitz in Polling i.I. angemeldet bleibt. Neu ab 2016 erhöht sich der Betrag auf € 75,-- je Semester.
Dieser Zuschuss sollte ein Ausgleich für Ermäßigungen sein, die am Studienort gewährt werden (z.B. Wien - ermäßigtes Semesterticket), wenn die/der Studierende seinen Hauptwohnsitz am Studienort anmeldet.
Der Zuschuss wird bis einschließlich jenes Semesters gewährt, in dem die/der Studierende das 27. Lebensjahr vollendet.
Für das Wintersemester gilt als Stichtag, der erste Oktober und für das Sommersemester der erste März des jeweiligen Studienjahres. (Mit der Änderung des Hauptwohnsitzes nach dem Stichtag kann die Förderung für das laufende Semester nicht mehr beantragt werden.)
Anträge können von 1. März bis 15. Juli für das Sommersemester und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Februar gestellt werden.
Studierende haben für das jeweilige Semester eine gültige Inskriptionsbestätigung oder einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen.
Die Ausbezahlung des Betrages erfolgt am Ende des jeweiligen Semesters.
Als Bürgermeister wünsche ich Ihnen für Ihr weiteres Studium alles Gute und hoffe, dass Sie eines Tages Tages Ihr Wissen und Ihre Begabung für die zukünftige Entwicklung Pollings einbringen können.

Den Antrag auf Überweisung des Zuschusses finden Sie hier!

Antrag Zuschuss Studium (187 KB) - .PDF

Zuständig