Duale Zustellung ab August 2024

Elektronischer Brief

Duale Zustellung ab August 2024 in der Gemeinde Polling i.I.

Die Gemeinde Polling im Innkreis bietet ab August 2024 den Service der "Dualen Zustellung" an. Dabei werden  Schriftstücke (zB Vorschreibungen) unserer Gemeinde auf elektronischem Wege zugestellt...

Duale Zustellung bedeutet, dass Schriftstücke entweder per E-Mail oder wie bisher postalisch über eine zentrale Stelle verschickt werden.

Beispiel: Eine Quartalsvorschreibung wird an die der Gemeinde bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendet. Sollte der Empfänger die per E-Mail versandte Rechnung nicht innerhalb von 21 Tagen öffnen, wird automatisch die postalische Zustellung gestartet. Dies garantiert, dass jede Rechnung vom Empfänger erhalten wird.

Der Empfänger kann die Rechnung, wenn gewünscht, auf dem eigenen PC abspeichern oder ausdrucken und hat so weiterhin die Möglichkeit diese aufzubewahren.

In der ersten Phase werden primär die Vorschreibungen der Gemeindeabgaben und die Grundsteuerbescheide elektronisch zugestellt. Für diese Art der Zustellung ist das Einverständnis unbedingt notwendig. In weiterer Folge wird unser Angebot auch auf andere Aussendungen erweitert werden.

Dieser Service ist natürlich kostenlos! All jene, die keine E-Mail-Adresse bekanntgeben, bekommen die Schriftstücke der Gemeinde selbstverständlich weiterhin wie gewohnt in Papierform.

Bürgerinnen und Bürger bzw. juristische Personen, die das Service des digitalen Postkorbes (digitales Postfach für behördliche Zustellungen im Internet) über ID-Austria oder UPS (Unternehmensserviceportal) in Aspruch nehmen, bekommen die Vorschreibungen automatisch an die dort angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.

Was sind Ihre Vorteile?

· einfache, unkomplizierte Anwendung

· schnellere Information

· ortsunabhängiger Zugriff

· Reduktion der täglichen Papierflut

 

Wie können Sie sich für die Duale Zustellung anmelden?

Hier die Einwilligungserklärung dazu runterladen. Diese bitte per Mail an gemeinde@polling-innkreis.ooe.gv.at senden oder am Gemeindeamt abgeben bzw. in den Gemeindebriefkasten werfen.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!



 Diagramm

09.08.2024 12:15